Wann ist eine Behandlung mit Blutegeln sinnvoll (Pferd und Hund)?

  • Arthrose
  • Blutohr
  • Ekzeme
  • Hämatome
  • Hufrehe
  • Entzündungen (akut und chronisch)
  • Mauke
  • Narben
  • Förderung der Wundheilung
  • Sehnen- und Bänderverletzung (Entzündungen)
  • uvm.

 

Kontraindikationen für eine Blutegelbehandlung:

Tritt bei Ihrem Tier einer oder mehrere der folgenden Punkte auf, sollte keine Therapie mit Blutegeln durchgeführt werden:

  • Blutarmut
  • Arterielle Verschlusskrankheit
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Gabe von blutverdünnenden /  
  • blutgerinnungshemmenden Medikamenten
  • Bösartige Tumorerkrankungen
  • Fieber
  • Leukämie
  • Gabe von Schmerzmitteln
  • u. a.

Behandlungsablauf:

Für die Blutegelbehandlung sollten Sie ca. 1-3 Stunden Zeit einplanen. 

Zudem sollten Sie noch Zeit zur Nachsorge Ihres Tieres einplanen.

Bitte zum Behandlungstermin den Pass des Tieres bereithalten.

Aufgrund von Gesetzesänderungen darf ich Blutegel leider nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung Ihres Tierarztes setzten!

 

Ihr Tier sollte einige Tage vor der Behandlung nicht mit Sprays (Glanzspray, Fliegenspray usw.) oder Cremes behandelt worden sein. Zudem sollten nach Möglichkeit einige Tage vorher Medikamente abgesetzt werden, da Blutegel sehr wählerisch sind und dies ein Grund sein kann, weshalb diese mal nicht beißen. Das Absetzten, bzw. Aussetzen der Medikamente bitte nur in Rücksprache mit dem Tierarzt! Auch auf Futterzusätze sollte verzichtet werden.

 

Tiere die der Lebensmittelgewinnung dienen, werden nicht von mir mit Blutegeln behandelt. 

Es sollte ebenfalls eine Karenzzeit von min. 48 Stunden eingehalten werden, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner zum Turnier möchten. Grund hierfür ist, dass der Blutegel durch seinen Speichel verschiedene heparinähnliche Substanzen abgibt, die verboten sind.

Hunde sollten vor dem Termin Gassi gegangen sein, damit alle Geschäfte erledigt sind und so einer entspannten Behandlung nichts im Weg steht.

 

Behandlungskosten:
Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.

 

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.